Doppelversicherung
Doppelversicherung häufig unnötig und kündbar
Wenn für dasselbe Risiko mehrere Versicherungen bestehen, spricht man von einer Doppel- oder Mehrfachversicherung. Dies passiert oft sogar automatisch. Zum Beispiel wenn ein junges Paar in eine gemeinsame Wohnung zieht. Dann kann ein Partner beim anderen mitversichert werden.
Eine sogenannte Doppel- oder Mehrfachversicherung bringt bei Schadenfällen KEINE doppelte Entschädigung. Außerdem wäre eine bewusste Mehrfachversicherung missbräuchlich. So steht es im Versicherungsvertrags-Gesetz § 78 Abs. 3 VVG.
Zum Beispiel bei Bezug einer gemeinsamen Wohnung achten aufmerksame Paare auf diese Verträge:
- Private Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Rechtsschutzversicherung (hier zählt nicht der ältere Vertrag, sondern der bessere Versicherungsschutz)
Denn dann kann ein Partner beim anderen mitversichert werden. Beseitigt wird die Doppelversicherung, indem (meistens) der jüngere Versicherungsvertrag aufgehoben wird. Der schon länger bestehende Vertrag wird erweitert, indem ein Partner als zweite Person mitversichert wird. Bei gemeinsamen Hausrat ist der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung anzupassen. Der andere Vertrag kann wegen Doppelversicherung aufgehoben werden.
Paare sollten ihre beiden Versicherungsordner überprüfen:
- wenn sie in die gemeinsame Wohnung ziehen
- bei Heirat nochmals. Hier empfiehlt es sich auch, Bezugsrechte im Todesfall zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern.
Es macht Sinn, immer einen gemeinsamen Ordner zu führen, um leichter den Überblick zu behalten.
Doppelversicherung beseitigen
Doppelt bestehende Versicherungen werden in zwei Schritten angeglichen:
Vertrag 2 wird aufgehoben, meistens direkt nach der Benachrichtigung an den Versicherer. Bis dahin zahlen sie doppelt Beitrag. Also: Schnelle Meldung lohnt sich. Bei doppelt vorhandenen Verträgen sollten die schnellstens Kontakt zu jeweils beiden Versicherern aufnehmen und die neue Situation (gemeinsame Wohnung oder Heirat) schildern. Am besten senden Sie einen Brief oder eine Email gleichlautend mit beiden Vertragsnummern an die Versicherer. Und ergänzen sie im Schreiben gleich, die beiden Versicherer mögen sich untereinander abstimmen. Hinweis bei Hausrat: Teilen Sie den Versicherern die Wohnfläche mit, weil nach dieser Fläche die Versicherungssumme und Prämie neu festgelegt werden. Merke: Bei der Beseitigung von Doppelversicherungen müssen immer beide Verträge “in die Hand” genommen werden, um Missverständnisse beim Versicherer vorzubeugen.