Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit

Die meisten Versicherungen verzichten auf eine Wartezeit bei nahtlosem Übergang einer bestehenden Vorversicherung, weshalb einem Wechsel zu einer vermeintlich „besseren“ Versicherung nichts im Wege steht. Eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit ist mit einer Vorversicherung in vielen Fällen möglich. Bei einem Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung ohne Vorversicherung haben Sie üblicherweise eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten, diese werden in unserem Versicherungsvergleich im Leistungsumfang, bzw. Leistungsvergleich angezeigt.

Wir möchten jedoch klar stellen: ein brennendes Haus ist nicht versicherbar! Ein rückwirkender Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ohne Vorversicherung ist NICHT möglich, wenn ein juristisches Verfahren absehbar ist. In diesem Fall sind ein Gerichtsprozess, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten aus eigener Tasche zu zahlen.

Andreas WörnerOnlineberatung

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