Erwerbsminderungsrente

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist ein gesetzlicher Anspruch aus der gesetzlichen Sozialversicherug. Wenn Sie nach dem 2. Januar 1961 geboren sind. Für Sie gilt die Regelung für die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Sie sollte nicht mit der Berufsunfähigkeitsrente verwechselt werden, die vor Allem in der Höhe der Auszahlung einen großen Unterschied macht und die für ältere, das heißt vor dem o.g. Datum geborene Menschen gilt.

Wie hoch ist meine Erwerbsminderungsrente?

Wer zwischen 3 und 6 Stunden in der Lage ist, einer Beschäftigung nachzugehen, bekommt die halbe, bei weniger als drei Stunden die volle Erwerbsminderungsrente. Im besten Fall, also bei voller Erwerbsminderung, kann man davon ausgehen, dass die betroffenen Menschen in etwa 38% ihres letzten Bruttoeinkommens (oder ca. 75% vom Netto) erhalten. Aufgrund der Tatsache, dass bereits die Fixkosten vieler Menschen höher sind, sollte die Versorgungslücke privat abgesichert sein.

Erwerbsminderungsrente, notwendiger Schutz vor finanziellem Ruin!


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Wann bekomme ich eine Erwerbsminderungsrente?

Um überhaupt noch eine Erwerbsminderungsrente, also Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung bekommen zu können, müssen Menschen, die nach dem 02.01.1961 geboren sind, nunmehr weniger als 6 Stunden am Tag in der Lage sein, irgendeiner (!) Tätigkeit des regulären Arbeitsmarktes nachzugehen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Tätigkeit in der Region des Versicherten überhaupt nachgefragt wird.

Wie sollte ich meine Versorgungslücke in der Erwerbsminderungsrente absichern?

Von Verbraucherschützern wird die Absicherung des Arbeitseinkommens von Arbeitnehmern als äußerst wichtig empfunden. Wir teilen diese Meinung, da es sich um ein existenzbedrohendes Risiko handelt. Vor allem bei Berufseinsteigern empfiehlt sich der Versicherungsvergleich & Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, weil in den ersten Arbeitsjahren gar kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht. Ebenso empfehlen wir den Abschluss einer Unfallversicherung als Absicherung der Folgen eines Unfalls, um z.B. die Kosten für behinderdengerechtes Wohnen durch eine Einmalzahlung der Unfallversicherung bezahlen zu können. Aber auch eine sogenannte „Schwere-Krankheiten-Versicherung“ (Dread desease) oder Grundfähigkeitsversicherung als Ergänzung, bzw. Alternative ist im Einzelfall sinnvoll. In einer persönlichen Beratung finden wir sicher eine gute und bezahlbare Absicherung für Sie.

Selbständige in der Erwerbsminderungsrente

Selbständige haben in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, egal wie alt sie sind. Lediglich Restansprüche aus Zeiten, in denen noch keine Selbstständigkeit bestand sind möglich – jedoch auch eher selten. Wer selbstständig tätig ist oder als Freiberufler arbeitet, tut also sehr gut daran, sein volles Einkommen durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern.

Andreas WörnerOnlineberatung

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