Wozu ein Maklervertrag?

Heute mal etwas zum Thema Versicherungsmakler, zum seinem Primärwerkzeug Maklervertrag, oder unter uns gesagt Vertrauen zu seinem Versicherungsmakler.

Was ist ein Versicherungsmakler?

Ein Versicherungsmakler ist ein Fachmann in seinem Gebiet und ist treuhänderischer Sachverwalter seines Kunden/Mandanten. Ein selbständiger Kaufmann und erbringt seine Dienste vergleichbarer Standesberufe wie Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärzte oder Architekten.

Sein Primärwerkzeug ist der Maklervertrag. Ohne Auftrag kann und darf der Versicherungsmakler nicht für seinen Kunden aktiv werden!

Der Maklervertrag beinhaltet, den Maklervertrag, eine Maklervollmacht, eine Datenschutz-einwilligungserklärung, Schweigepflichtentbindung und eine Vergütungsvereinbarung für Fremdleistungen.

Der Maklervertrag regelt das zwischen Verhältnis „Makler/Kunde“. Was darf er und was nicht.

Was ist eine Maklervollmacht?

Eine Maklervollmacht bevollmächtigt den Versicherungsmakler nach „außen“ hin, gegenüber den Versicherern und deren Vertreter für den Kunden Willenserklärungen abzugeben und für diesen tätig zu werden.

Heißt im Klartext?

Wenn der Makler mit der Vollmacht der Versicherung (oder deren Vertretern) etwas mitteilt, gilt es als wenn der Kunde dies selbst getan hätte. Die Versicherer und die meistens vorgeschalteten Vertreter müssen diese akzeptieren.

Wie weit reicht die Vollmacht?

Das ist unterschiedlich und abhängig vom Umfang. Manche Vollmachten beinhalten nur die Abgabe von Erklärungen zu Verträgen, manche auch den Abschluss von Verträgen für den Kunden.

Solltest du diese unterzeichnen?

Ich finde, dass dies unter anderem eine Vertrauenssache ist. Eine Vollmacht erleichtert dem Makler, wie auch dem Anwalt und dem Steuerberater die Arbeit ganz enorm da, nicht jedes Schreiben an die Versicherer, jede Kündigung, jeder Kontowechsel usw. aufs Neue unterschrieben werden muss. Es entlastet die Bürokratie des Kunden.

Darf der Makler mit dieser Vollmacht einfach so Versicherungen abschließen?

Es kommt drauf an.

Können tut er das in der Regel, aber ob er das auch darf, regelt das Vertragsverhältnis „Maklervertrag“ zwischen dem Kunden und dem Makler.

Im Bereich der Sachversicherung ist es ohne weiteres möglich mit einer Vollmacht Verträge abzuschließen. Bei Verträgen mit persönlichen und vertraulichen Daten wie Krankenversicherungen, Berufsunfähigkeitsabsicherung und Lebensversicherungen geht das nicht, da hier der Kunde immer seine gesundheitlichen Angaben zu machen hat und die Versicherer ohne Unterschrift des Kunden keine Anträge annehmen.

Fazit?

Eine Vollmacht und ein Maklervertrag berechtigen den Makler nicht automatisch, alles (ohne Absprache mit dem Kunden) zu machen was er möchte. Es erleichtert die Arbeit und die schnelle Kommunikation, denn es reicht dem Makler seinen Wunsch mitzuteilen.

Datenschutzeinwilligungserklärung, Schweigepflichtentbindung?

Das ist einfach. Ohne das ist jegliche Kommunikation nicht rechtens!

Vergütung

Der Makler bekommt für den Abschluss und Betreuung von Versicherungen von dem Versicherer eine (Provision) Courtage. Dies ist Bestandteil der vom Kunden zu zahlende Versicherungsbeitrags. Für die Abschlusscourtage haftet der Makler bis zu 10 Jahren!

Fremdleistungen, also Dienstleistungen für die er keine Courtage bekommt und auch nicht in Zusammenhang mit Versicherungsvermittlung stehen, darf und muss der Makler (ist ja seine Arbeitszeit) separat berechnen.

Hierzu gehören z.B. Versicherungsordner bei sich verwalten, digitaler Versicherungsordner, Smartphone APP, Fremdvertragsprüfung und Betreuung ohne Courtageanspruch, usw.

Haftung

Der Makler haftet für alles was er tut und ggf. für das was er nicht tut. Also glauben Sie nicht, dass ein seriöser Makler Ihnen irgendetwas vermittelt, was Ihn wieder auf die Füße fallen könnte. Nicht nur dass er ggf. bei einer Vertragsstornierung seine Provision zurückzahlen muss, sondern wenn er wirklich Mist bauen sollte, könnte er seine Zulassung verlieren und wäre sofort arbeitslos.

Der Versicherungsmakler hat ein umfangreiches Wissen, zu Produktpartner, zu Produkte am Markt, hat Werkzeuge und Programme um Ihnen das aus seiner Sicht bestmögliche zu vermitteln.

Geiz ist Geil sollte nicht sein Motto sein!

Den dann wären Sie womöglich falsch oder unzureichend versichert.

Und nur so unter uns und meine Meinung: es gibt keine Absicherung die 100%igen Schutz bietet

Also, egal wer was Bekannte, Freunde oder auch Vertreter von Versicherungen, Ihnen erzählen, das war oben steht ist die Rechtslage.

Bei Rückfragen steht Ihnen der Gastautor (Carlo Riccardi aus Waldkirch) dieses Beitrags aber auch wir gerne zur Verfügung.

→  KONTAKT  H I E R 

Unsere Mandatierungsdokumente zur Kenntnisnahme finden Sie hier:

→ MAKLERVERTRAG

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