Wohngebäudeversicherung Vergleich
Als Besitzer eines Hauses haben Sie eine Investition getätigt, die nicht nur in der Anschaffung teuer ist, sondern auch im Schadensfall zu einer ernsthaften finanziellen Belastung werden kann. Ein Fahrzeuganprall an der Häuserwand, ein Blitzeinschlag oder ein Brand, all dies kann den Wert Ihres Gebäudes stark mindern und sogar die Stabilität der Baustruktur gefährden. Da Reparaturmaßnahmen an fertiggestellten Immobilien sehr schnell in einen kostenintensiven Bereich gelangen können, raten wir jedem Hausbesitzer zu einer Wohngebäudeversicherung.
Dem Besitzer einer Immobilie ist mit der Wohngebäudeversicherung eine Vielzahl unterschiedlicher Einschlüsse vorgegeben, aus denen er denjenigen Tarif auswählen kann, der dessen Wohngebäude in bestmöglicher Weise absichert. So gibt es beispielsweise Einschlüsse, die die Beseitigung von Graffiti berücksichtigen oder einen Wasserschaden durch defekte Wasserbetten anerkennen. Ebenso ist es möglich, dass Mieter des Wohngebäudes nach einem erheblichen Schadensfall für die Dauer der Instandsetzung in ein Hotel wechseln müssen. Auch in diesem Fall kann die Versicherung Ihres Grundstückes eine finanzielle Abdeckung bieten. Besitzern von Grundstücken ist daher empfohlen, die Wohngebäudeversicherung auf Grundlage der zu erwartenden Risiken abzuschließen.
Eine Wohngebäudeversicherung braucht jeder Hauseigentümer. Aber welche ist die richtige? Und wieviel muss man dafür ausgeben? Mit unserem Vergleichsrechner finden Sie die passende Wohngebäudeversicherung für Ihr Haus. Hier können Sie Ein- und Zweifamilienhäuser gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel sowie Glas- und Elementarschäden versichern.
Vereinbarung über grobe Fahrlässigkeit treffen
Grobe Fahrlässigkeit ist häufig eine Ursache dafür, dass die Versicherung – beispielsweise für den Hausrat oder das Wohngebäude – bei einem Schaden bei vorsätzlicher Handlung im Extremfall die Leistung komplett verweigert oder auch nur einen Bruchteil der Kosten übernimmt. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz sind Versicherungsgesellschaften dazu berechtigt.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Wir weisen darauf hin, dass Versicherungsunternehmen in vielen Fällen bereits grobe Fahrlässigkeit sehen, in denen dies den Verbrauchern gar nicht bewusst ist. Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind unter anderem unbeaufsichtigte brennende Kerzen, vergessene und dann in Brand geratene Pfannen in der Küche oder Feuer im offenen Kamin, sowie angekippte Fenster oder nicht ordnungsgemäß verriegelte Türen im Falle eines Einbruchs. Im Falle eines Wasserschadens kann auch eine unbeaufsichtigte Waschmaschine als Grund für den Verzicht auf Versicherungsleistung angesehen werden. Um dies zu verhindern, raten wir Verbrauchern, mit dem Versicherungsunternehmen einen Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit zu vereinbaren.
Vorsicht bei versteckten Kürzungen
Allerdings bieten einige Gesellschaften den Verzicht nur mit Wertbegrenzungen an. In den Bedingungen ist dann beispielsweise etwas zu lesen wie: „…verzichten wir auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bis zu einer Entschädigungshöhe von 5.000 Euro.” Mit anderen Worten: Bei einem Schaden von 40.000 Euro wird nur über ersten 5.000 nicht gestritten, bezüglich der restlichen 35.000 Euro hält der Versicherer sich das Hintertürchen der Einrede sehr wohl noch offen. Gerade bei einem versicherten Wohngebäude mit Versicherungssummen weit jenseits der 100.000 Euro macht eine solche Klausel wenig Sinn.
Daher sollte bei der Auswahl des passenden Tarifs darauf geachtet werden, dass nicht nur der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit im Bedingungswerk enthalten ist, sondern überdies darauf, dass dieser Verzicht auch unbegrenzt bzw. „bis zur Höhe der Versicherungssumme” gilt.
Der Weg zur besten Wohngebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung ist unerlässlich für Hauseigentümer. Auch eine Elementarschadenversicherung sollten sie abschließen. Denn ihr Risiko ist kaum kalkulierbar. Die Wohngebäudeversicherung springt ein, wenn Hagel oder Blitz, Feuer oder Wasser das Eigenheim beschädigen. Dabei ist nicht nur das Gebäude, sondern auch alle fest eingebauten Bestandteile durch die Wohngebäudeversicherung versichert, z.B. die Heizung, manchmal sogar die Einbauküche.
Bei der Ermittlung der Prämien berechnet der Vergleichsrechner den Preis nach Lage und Wert des Hauses. Von Versicherer zu Versicherer gibt es auch hier deutliche Prämienunterschiede, aber auch der Leistungskatolog kann erheblich variieren. Deshalb sollten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistung Ihrer Wohngebäudeversicherung achten.
Mit diesem Vergleichsrechner finden Sie eine leistungsstarke, als auch preisgünstige Wohngebäudeversicherung.
Um eine möglichst günstige Wohngebäudeversicherung zu bekommen, können Sie die Suche an bestimmten Stellschrauben wie Selbstbehalt oder Laufzeit verändern, um die Prämie zu reduzieren. Prüfen Sie, wie und wo Sie sparen können, doch überlegen Sie sich vorher genau, auf welchen Schutz Sie bei der Wohngebäudeversicherung auf keinen Fall verzichten möchten. So sind Risiken bei grober Fahrlässigkeit oder durch Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen in der Regel nicht in der Grundsicherung abgedeckt. Experten raten aber, einen solchen Elementarschäden-Schutz abzuschließen.
Elementarschäden nicht vergessen
Rückstau unbedingt mitversichern
Einige Versicherer klammern Erdbeben aus dem Schutz aus, einige wenige auch Überschwemmung und Rückstau. Er entsteht, wenn Starkregen die Kanalisation überlastet oder sich Wasser auf der Geländeoberfläche ansammelt, sodass Keller überflutet werden.
Genau dies ist Familie Müller passiert. Ihr Haus liegt unterhalb des Grundwasserspiegels an einem Hang. Das Wasser sammelt sich in einer Zisterne, von dort wird es in das Abwassernetz der Gemeinde gepumpt.
Durch starken Regen waren die Wiesen der Umgebung so voller Wasser, dass die Pumpe die Wassermassen nicht mehr bewältigen konnte. Die Zisterne lief über, und das Wasser strömte ins Eigenheim der Familie Müller. Die Kellerwohnung stand unter Wasser. Möbel, Boden und Wände wurden in Mitleidenschaft gezogen. „Ein Schaden in Höhe von mindestens 25 000 Euro“, klagt Peter Müller. Doch die Versicherungsgesellschaft will nicht zahlen.
Pech für Herr Müller: Er hat eine Police abgeschlossen, die den Schutz bei Schäden durch Rückstau nicht automatisch einschließt. Er hätte diesen Fall ausdrücklich vereinbaren und im Versicherungsschein eintragen lassen müssen.
Verbraucherfreundlich ist diese Klausel nicht. Viele Kunden wissen nicht, dass Schutz vor Schäden durch Rückstau ausdrücklich vereinbart werden muss. Und der Versicherer hat ihn nicht darauf aufmerksam gemacht.
Warum Versicherungswert 1914 in Goldmark?
Ein Teil der Gesellschaften ermittelt den Beitrag nach der Wohnfläche, Bauart und Ausstattung des Hauses. Der andere Teil der Unternehmen bestimmt die Beiträge nach wie vor auf der Grundlage des „Versicherungswerts 1914“. Die Versicherungsgesellschaften errechnen rückblickend, welche Baukosten für das zu versichernde Haus 1914 angefallen wären und verfolgen die Baupreisentwicklung bis heute. Jahr für Jahr passen sie ihre Beiträge den Baupreisen an.Der Leistungsumfang unterscheidet sich in den beiden Tarifvarianten nicht. Auch handelt es sich in beiden Fällen um gleitende Neuwertversicherungen. Es gibt also keine feste Leistungsobergrenze, sondern die Summe, die ein Versicherer zahlt, wird ständig angepasst. Das ist wichtig, denn für die Summe, mit der man vor zwanzig Jahren noch ein stattliches Haus kaufen konnte, ist heute kaum noch ein Reihenmittelhaus zu haben.Nach einem Totalschaden bekommt der Betroffene also genug Geld von der Versicherung, um sein Haus am gleichen Standort zu den aktuellen Preisen wieder aufbauen zu können.
Falls Sie ein Mehrfamilienhaus oder mehrere Objekte über einen Rahmenvertrag versichern möchten, können sie uns gerne Ihren Wunsch per Mail für ein individuelles Angebot zusenden. Mehr zu speziellen Tarifmerkmalen erfahren Sie natürlich auch im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs.
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