Die meisten Versicherungen verzichten auf eine Wartezeit bei nahtlosem Übergang einer bestehenden Vorversicherung, weshalb einem Wechsel zu einer vermeintlich „besseren“ Versicherung nichts im Wege steht. Bei einem Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung ohne Vorversicherung haben Sie üblicherweise eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten, diese werden in umserem Vergleichsrechner im Leistungsumfang, bzw. Leistungsvergleich angezeigt.
Wir möchten jedoch näher auf diese häufig gestellte Frage eingehen: ein brennendes Haus ist nicht versicherbar! Ein rückwirkender Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist also NICHT möglich, wenn ein juristisches Verfahren absehbar ist. In diesem Fall sind ein Gerichtsprozess, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten aus eigener Tasche zu zahlen.