Haftpflichtversicherung (privat)

Wenn ein Mensch einer anderen Person willentlich oder versehentlich Schaden zufügt, ist dieser für alle daraus resultierenden Kosten zur Verantwortung zu ziehen. Leider sind diese Kosten für Privatpersonen häufig kaum finanziell zu tragen. Damit Sie in einer solchen Situation in keine finanzielle Notlage geraten, sollten Sie den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung in Erwägung ziehen. Beachten Sie jedoch, dass eine solche Versicherung bestimmte Schadensfälle ausschließt, für die Sie einen gesonderten Vertrag abschließen müssen, wie beispielsweise eine KFZ-Versicherung.

Die private Haftpflichtversicherung entschädigt im Fall eines Schadens berechtigte Schadensersatzansprüche gegen Sie. Sie macht sogar noch mehr. Die Versicherungen prüfen, ob die gestellten Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind und wehrt sie diese ggf. sogar ab. Hierbei können auch Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt werden. Die Kosten übernimmt der Versicherer.

Was sollten Sie bei Abschluss Ihrer Haftpflichtversicherung beachten:

  • Forderungsausfall In der Haftpflichtversicherung ist es wichtig, dass Forderungsausfälle ab dem ersten Euro mitversichert sind, da rund 15 Prozent der Haushalte in Deutschland keine private Haftpflichtversicherung haben. In diesen Fällen sind auch Haftpflichtschäden mitversichert, die Ihnen Dritte zufügen, wenn sie selbst geschädigt sind und der andere weder Geld, noch eine Haftpflichtversicherung hat? Hier tritt die Forderungsausfalldeckung ein.

  • Schäden durch deliktunfähige Kinder: Falls Sie Kinder unter 7 Jahren haben, sollten Sie unbedingt diesen Baustein in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung berücksichtigen. Wenn Ihr 6jähriges Kind z.B. mit einem Eimer Sand das Auto des Nachbars wäscht, kann Ihnen dieser Baustein eine Menge Ärger und eigene Kosten ersparen.

  • Mietsachschäden an Gebäuden: Falls Sie Mieter sind, sollten Sie diesen Baustein unbedingt in ausreichender Höhe mitversichert haben.
  • Schlüsselverlust: Hier sollten Sie bei Bedarf auf ausreichend Versicherungsschutz bei privatem & dienstlichem Schlüsselverlust achten. Denn das Abhandekommen von Schlüsseln einer Generalschließanlage kann schnell mehrere 1.000 Euro kosten.
  • Privates Hüten fremder Hunde & Pferde: Falls Sie mal schnell auf Nachbars Hund aufpassen, dieser ausbüchst und die nahegelende Metzgerei leerfrisst… „Normalerweise macht er das nie ;o)“ Gut, wenn Ihre Haftpflichtversicherung trotzdem zahlt.
  • Tätigkeit als Tageseltern: Wer fremde Kinder betreut, trägt die Aufsichts- & Sorgfaltspflicht. Auch, wenn mal nur mal kurz auf Nachbars Kind/er aufpassen soll. Einige Haftpflichtversicherungen bieten sogar bei gewerbsmäßiger Tätigkeit Versicherungsschutz.
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten: versichert sind häufig Tätigkeiten z.B. in der Pflege, in Vereinen oder anderen gemeinnützigen Einrichtugen ohne Verantwortung. Personen mit Verantwortung benötigen meist eine spezielle Deckung über eine eigene Vereinshaftpflichtversicherung.
  • Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen: sind grundsätzlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gut, wenn Sie diese dennoch versichert haben.
  • Gefälligkeitsschäden: Wenn Sie diesen Baustein in Ihrer Haftpflichtversicherung mitversichern, ersparen Sie sich im Fall der Fälle viel Ärger. Helfen Sie z.B. einem Freund oder Nachbar beim Umzug, sind auch diese sogenannten Gefälligkeitsschäden mitversichert.
  • Update-Garantie: Hier werden zukünftige Leistungsverbesserungen schon bei Abschluss automatisch mitversichert.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Da es sich bei der privaten Haftpflichtversicherung um keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung handelt, können sie die Höhe der Deckungssumme quasi frei wählen. Von 1 Mio. bis 50 Mio. ist das Angebot der Versicherer gefächert. Eine niedriger gewählte Deckungssumme scheint auf den ersten Blick ausreichend. Sie sollten allerdings eins bedenken: Die private Haftpflichtversicherung befreit Sie nicht von einer Schadensersatzforderung. Wer eine Person schädigt, sodass diese zum Pflegefall wird, so zahlt die Versicherung die vereinbarte Summe oder solange, bis diese ausgeschöpft ist. Danach haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Der Mehrbeitrag für höheren Schutz ist verhältnismäßig gering und sollte in Erwägung gezogen werden.

Versichert sind grundsätzlich Personen- und Sachschäden. In manchen Tarifen sind Mietsachschäden und Vermögensschäden automatisch mitversichert.

Wer braucht eine Haftpflichtversicherung?

Eigentlich braucht diese Versicherung jeder Erwachsene bzw. jede Familie. Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer. In den Familientarifen sind Ehepartner und Kinder automatisch mitversichert, teilweise auch das alleinstehende Elternteil im gemeinsamen Haushalt. Viele Versicherungen schließen ebenfalls den Lebenspartner mit ein, sobald dieser beim Versicherungsnehmer polizeilich gemeldet ist.

Bei Kindern ist es egal, ob es die leiblichen, Adoptiv- oder Stiefkinder sind. Vorsicht bei Single-Policen! Diese gelten tatsächlich nur für den Versicherungsnehmer.

Wer ist nicht versichert?

Wenn Kinder heiraten und bis dahin bei den Eltern mitversichert waren, müssen sie eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen.

Auch nach Beendigung einer Schul- oder Berufsausbildung, sowie eines Studiums muss der Nachwuchs einen eigenen Vertrag abschließen. Wer nach der Ausbildung noch keine 18 ist, kann bis zur Volljährigkeit bei den Eltern mitversichert bleiben.

Weitere Personen und Verwandte sind nicht automatisch mitversichert. Diese können entweder über einen Beitragszuschlag mitversichert werden oder besitzen eine eigene Versicherung.

Unser Tipp: Viele Anbieter bieten die Mitversicherung von Kindern auch über die erste Ausbildung hinaus an. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, fragen Sie lieber bei Ihrer Versicherung nach.

Was ist nicht versichert?

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung sind vorsätzlich, d.h. mit Absicht herbeigeführte Schäden nicht versichert. Ein Schaden ist auch nicht versichert, wenn er bei mitversicherten Personen entsteht. So zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht, wenn das Kind versehentlich den Computer vom Papa kaputt macht.

Andreas WörnerOnlineberatung

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