Bauherrenhaftpflicht – Was ist versichert?

Die Bauherrenhaftpflicht versichert Ansprüche von Dritten, die durch das Bauvorhaben zu Schaden kommen und nun Ansprüche erheben. Sollten die an Sie gestellten Forderungen unberechtigt sein, so wehrt die Bauherrenhaftpflichtversicherung diese ab, falls erforderlich auch gerichtlich. Ab und an sind Bauherren bereits durch die Privathaftpflicht abgesichert. Aber Achtung: die Versicherungssummen reichen oft nicht aus und sind häufig auf 50.000 EUR Bausumme begrenzt. Das reicht eventuell für einen Umbau des Hauses oder eine Sanierung, aber sicher nicht für den Neubau eines Einfamilienhauses.

Bauherrenhaftpflicht Schadenbeispiele – Wann zahlt die Bauherrenhaftpflicht?

  1. Um Geld zu sparen haben Sie sich einen Minibagger ausgeliehen und gleichen damit die Bodenhöhe für die neue Einfahrt an. Beim Baggern zerreißen Sie die eine Telefonleitung, die da eigentlich gar nicht liegen sollte. Die Telefongesellschaft macht die Reparaturkosten bei Ihnen geltend. Hier handelt es sich um einen sog. Leitungsschaden, der von der Bauherrenhaftpflichtversicherung beglichen wird.
  2. Nach der Anlieferung von Baumaterial  stellt die Gemeinde oder Stadt fest, dass die Gehwegplatten vor dem Grundstück beschädigt wurden. Aufgrund der Vielzahl der Lieferungen von verschiedenen Gewerken können Sie nicht sagen, wer genau den Schaden verursacht hat. Für die neuen Platten und Verlegearbeiten erhalten Sie eine Rechnung, auch hier werden die Kosten von der Bauherrenhaftpflichtversicherung übernommen.

Bauherrenhaftpflicht Kosten:

Die Bauherrenhaftpflicht Kosten werden nicht monatlich oder jährlich berechnet. Vielmehr werden die Kosten der Bauherrenhaftpflicht als Einmalbeitrag erhoben. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt dann i.d.R. 2 Jahre. Die Beiträge zwischen den Tarifen schwanken enorm, deshalb empfiehlt sich ein Preis- und Leistungsvergleich über www.Bauherrenhaftpflicht-24.de.

Bauherrenhaftpflicht vs. Bauleistungsversicherung

Nicht verwechseln sollte man die Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherung. Während die Bauherrenhaftpflicht den Bauherren vor Schadenersatzansprüchen Dritter schützt, sichert die Bauleistungsversicherung das eigene Bauvorhaben ab. Kommt es also zu Vandalismusschäden, unvorhergesehenen Ereignissen oder auch Folgeschäden aufgrund von Materialfehlern tritt die Bauleistungsversicherung ein und übernimmt die Kosten. Sollten durch den Bauleistungsschaden Mehrarbeiten erforderlich sein oder auch Expresslieferungen werden diese bei sehr guten Tarifen mit übernommen.

Oft ergibt sich noch eine Beitragsersparnis, wenn man die Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherung in Kombination abschließt.

Deckungssummen:

Die Deckungssummen werden meist ab 3 Mio EUR angeboten, die nächsten Stufen sind dann 5, 10 oder sogar 20 Mio EUR. Die Beiträge steigen zwischen den einzelnen Deckungssummen nur leicht und nicht linear an.

Der Bauherrenhaftpflicht Vergleich:

Der Bauherrenhaftpflicht Vergleich führt mit nur wenigen Eingaben zu einem Ergebnis. In dem Vergleich werden Tarife viele Gesellschaften angezeigt, sei es nun die Allianz über die HUK bis zur Zurich Versicherung. Angezeigt werden die Kosten in der Bauherrenhaftpflichtversicherung. Im weiteren Schritt kann im Vergleich für Bauherren Haftpflicht dargestellt werden was versichert ist. Über die Bewertung der einzelnen Tarife für Bauherrenhaftpflicht können schnell und einfach die Bauherrenhaftpflicht Testsieger erkannt werden. Die Antragstellung ist im Anschluss ein Kinderspiel.

Bauherrenhaftpflicht Vergleich worauf muss ich achten?

Anzugeben ist immer die gesamte Bausumme ohne die Kosten für das Grundstück. Bei den meisten Tarifen sind bis zu 25.000 EUR für Eigenleistungen beitragsfrei mitversichert. Eigenleistungen mit Arbeitsmaschinen, also z.B. der Minibagger sind extra anzugeben und kosten einen Extrabeitrag. Nicht unter die Arbeitsmaschinen zählen beispielsweise Bohrmaschinen oder Farbspritzmaschinen. Nicht alle Gesellschaften versichern Eigenleistungen mit Arbeitsmaschinen in der Bauherrenhaftpflichtversicherung. Dieser Leistungspunkt wird im Bauherrenhaftpflichtversicherungsvergleich angezeigt. Sind Sie Architekt und erbringen Eigenleistungen im Bereich eigene Bauplanung/ Bauleitung? Dann ist das anzugeben.

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