Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (12/2013) & des Bundesgerichtshof (BGH 2015) ist der Widerruf Ihrer Lebensversicherung –bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung– möglich. Nach erfolgreicher Abwicklung werden durchschnittlich 15.000 Euro zusätzlich ausbezahlt.
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