Am 17.08.2017 hat der Gesetzgeber im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes die Erhöhung der Riester Förderung (Grundzulage) für alle Riester Renten beschlossen:
154 € jährliche Grundzulage pro Person (bis einschließlich 2017)
175 € jährliche Grundzulage pro Person (ab 2018)
Fazit: Besonders Geringverdiener, die bisher keine, bzw. wenig Steuervorteile in der Riester Rente haben, profitieren von dieser Erhöhung der Riester Förderung.